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So unterstützen wir die digitale Verwaltung von morgen

Im Bild v.l.n.r.: Jannick Hartmann, Clarence Dadson, Adrian Indefrey, Christine Völzow, Dr. Hans Michael Strepp, Anna Kopp, Prof. Dr. Dirk Heckmann, Christoph Ostler; Bildquelle: vbw.

Rechtsmonitor XR für die Unternehmenspraxis – Eine Studie von Prof. Dr. Heckmann und der vbw

XR-Technologien ermöglichen Unternehmen durch die virtuelle Erprobung und Weiterentwicklung realer Prozesse vielfältige Potenziale und Perspektiven. Beispiele hierfür sind etwa der Prototypenbau oder auch der Einsatz von Medizinprodukten in der ärztlichen Praxis. Inklusion und Teilhabe können durch Einsatz von XR-Technologie ebenso gefördert werden wie das betriebliche Gesundheitsmanagement.

Der Einsatz von XR-Technologie im Unternehmen muss dabei rechtssicher gestaltet und ermöglicht werden, um ihr Potenzial ausschöpfen zu können. Zusammen mit der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. (vbw) hat Prof. Dr. Dirk Heckmann die Studie Rechtsmonitor XR für die Unternehmenspraxis erstellt und am 26. Juli 2023 im Rahmen der Veranstaltung „Virtual Reality, Augmented Reality, Metaverse – Einsatz und Potenziale“ vorgestellt. Die Veranstaltung wurde von der vbw gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Digitales und Extended Reality Bavaria e. V. (XRB) durchgeführt.

Die Studie zeigt auf, wie ein rechtssicherer Einsatz von XR-Technologien im Unternehmen etwa in den Bereichen Datenschutz, Arbeitsschutz/Arbeitsrecht und geistiges Eigentum möglich sein kann und gibt wichtige Praxishinweise, wie etwa eine Checkliste zur Datenschutzfolgenabschätzung.

Den Link zur Studie finden Sie hier: https://www.vbw-bayern.de/vbw/Themen-und-Services/Digitalisierung/Technologien-und-Geschäftsfelder/Rechtssicherer-Einsatz-von-Extended-Reality-Anwendungen.jsp (Download als PDF)

Einen Link zur Vorstellung der Studie und dem Vortrag von Prof. Dr. Dirk Heckmann finden Sie hier: https://www.vbw-bayern.de/vbw/Themen-und-Services/Digitalisierung/Technologien-und-Geschäftsfelder/Virtual-Reality-Augmented-Reality-Metaverse-–-Einsatz-und-Potenziale.jsp

Bayerische Digitalministerin Judith Gerlach, MdL, (Dritte von rechts) zusammen mit den Seminarteilnehmenden.

Erweiterung des Wikis für das Bayerische Digitalgesetz

Gemeinsam mit der Bayerischen Staatsministerin für Digitales, Judith Gerlach, MdL, fand am 14. März 2023 der Abschlusstermin des zweiten Durchgangs des Seminars „Politische Ideen für das Bayerische Digitalgesetz“ der Hochschule für Politik München an der Technischen Universität München statt.

Im Rahmen des von Prof. Dr. Dirk Heckmann und seinem wissenschaftlichen Mitarbeiter Nicolas Ziegler gemeinsam geleiteten Seminars beschäftigten sich die Studierenden in den Theorieeinheiten mit der Verwaltungsdigitalisierung und der deutschen und bayerischen Digitalgesetzgebung. Im Anschluss daran verfassten sie kleinere Beiträge zu den Inhalten des Bayerischen Digitalgesetzes (BayDiG), um dessen Inhalte allgemeinverständlich den Bürgern und Bürgerinnen näherzubringen. 

Die von den Studierenden der Technischen Universität München verfassten Kommentierungen zu den Vorschriften des BayDiG sind auf einer quelloffenen Wiki-Plattform veröffentlicht und „open-Access“ zugänglich. So können sich interessierte Bürger und Bürgerinnen über die Landesgesetzgebung im Bereich der Verwaltungsdigitalisierung informieren, was einen wertvollen Beitrag für einen vertieften demokratischen Diskurs liefert.

Zusammen mit dem Durchgang im Wintersemester 2021/2022 stehen nun insgesamt 27 Beiträge zu Einzelvorschriften des BayDiG im Internet. Im Rahmen einer digitalpolitischen Diskussion mit der Bayerischen Digitalministerin Judith Gerlach, MdL, stellten die Studierenden ihre Ergebnisse vor. Dabei lobte sie die gelungenen Beiträge der Studierenden und wünschte viele Leser und Leserinnen für die Beiträge.

Hier geht es zur Wiki-Plattform: https://digitalgesetz.wiki

Normenscreening: Untersuchung des Normenbestands des bayerischen Landesrechts auf Digitalisierungshemmnisse und Digitalisierungspotentiale

Das CDPS hat seine Untersuchung der formellen Gesetze und Rechtsverordnungen des Freistaats Bayern hinsichtlich ihrer Digitaltauglichkeit im Januar 2023 abgeschlossen.

Im Rahmen des „Normenscreenings“ wurden wesentliche Hemmnisse, aber auch Verbesserungspotentiale im landesrechtlichen Normenbestand gesucht – dies waren insbesondere Formanforderungen, Bekanntmachungsvorschriften, Auslegungsvorschriften und persönliche Anwesenheitspflichten. Übergreifende Zielsetzung war es, durch die Identifikation entsprechender Vorschriften dabei zu helfen, künftig Medienbrüche zu minimieren, Grundrechtsschutz im Verfahren zu steigern und die Effizienz staatlicher Tätigkeit zu erhöhen. 

Das Ergebnis: Ca. 750 Normen in formellen Gesetzen und ca. 870 Normen in Rechtsverordnungen sind möglicherweise hemmend oder verbesserungsfähig. Das sich anschließende Rechtsgutachten hat ergeben, dass zwar nicht alle, aber doch viele dieser von uns identifizierten Vorschriften im Sinne von „digital first“ tatsächlich verbesserungsfähig sind. Auf dieser Grundlage konnten 19 konkrete Handlungsempfehlungen für den Rechtssetzer formuliert werden.

Weitere Informationen folgen noch.

Social Media Leitfaden für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst

Das CDPS hat in den vergangenen Monaten einen Social Media Leitfaden für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst erstellt, welches es nun im Rahmen des Safer Internet Day 2023 veröffentlicht.

Am 7. Februar 2023 findet der 20. Safer Internet Day statt. Die jährlich stattfindende Kampagne von Safer Internet Day zielt darauf ab, das Bewusstsein für (neue) Online-Probleme und aktuelle Sorgen zu schärfen (weitere Informationen hierzu auf: https://www.saferinternetday.org/). 

Mehr Sicherheit im Online-Bereich dürfte allen Nutzern und Nutzerinnen am Herzen liegen. Das CDPS versteht unter diesem Begriff aber auch Rechtssicherheit. So stellen sich für viele Nutzerinnen und Nutzer beim Umgang mit Social Media Fragen wie: Welche (Re-)Posts sind erlaubt? Mit wem darf man sich vernetzen? Darf man während der Arbeitszeit Social Media nutzen? Diese und viel mehr Fragen stellen sich tagtäglich bei der Nutzung von Social Media. Bei den Beschäftigten im Öffentlichen Dienst ergeben sich aufgrund ihrer Doppelrolle darüber hinaus auch weitere Fragen: Sind sie doch auf der einen Seite in der Regel als Privatperson auf Social Media unterwegs, müssen sie gleichzeitig aufgrund ihrer Berufswahl Besonderheiten beachten. Als Angestellter oder Angestellte im Öffentlichen Dienst erfüllen sie gleichzeitig staatliche Aufgaben und repräsentieren den Staat. Insbesondere Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten – d.h. sowohl im dienstlichen als auch außerdienstlichen Bereich – zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten. Die Gratwanderung beispielsweise zwischen der Kundgabe erlaubter Privatmeinung und unzulässiger Meinungsäußerung ist nicht immer leicht und hängt stark vom Einzelfall ab. Das CDPS hat es sich mit dem Social Media Leitfaden zur Aufgabe gemacht, einige (rechtliche) Unklarheiten zu beseitigen und Rechtssicherheit im Umgang mit Social Media herzustellen. Die Webseite wird fortlaufend mit neuen Inhalten – auch mit weiteren „Fragen & Antworten“ – ergänzt und steht allen kostenlos zur Verfügung. Die erste Fassung des Leitfadens kann zudem als – auch barrierefreies – PDF heruntergeladen werden.

Hier geht es zum Social Media Leitfaden für Bedienstete im Öffentlichen Dienst:
sml.tum-cdps.de 

„Legal Loves Tech“-Hackathon

Unter Beteiligung des TUM CDPS fand vom 2. – 8. Januar 2023 der „Legal Loves Tech“-Hackathon remote statt.

Der Hackathon unter der Schirmherrschaft des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz wurde von einer Initiative junger Juristen und Juristinnen ins Leben gerufen, die Leidenschaft für Legal Tech und Hands-On-Erfahrung haben, und war unabhängig von Sponsoren der Privatwirtschaft. Der Hackathon wurde vollständig remote, auf Einsteiger-Niveau durchgeführt und war von einem umfangreichen Veranstaltungsprogramm (Vorträge, Workshops, Talks und Challenges) begleitet. Der beste Wettbewerbsbeitrag, nämlich „ComplAI“, wurde am Ende der Woche von einer Jury gekürt und mit einem Preisgeld in Höhe von EUR 2.500,- prämiert. 

Das Logo von BayWiDi 2.0

BayWiDi 2.0

Das Bayerische Wissensnetzwerk Digitale Infrastrukturen, IT-Sicherheit und Recht für Unternehmen (BayWiDI 2.0.) ist ein Forschungsprojekt des Lehrstuhls für Recht und Sicherheit der Digitalisierung an der TUM und des CDPS und wird gefördert durch den Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e.V. (vbm) und den Bayerischen Unternehmensverband Metall und Elektro e.V. (bayme).

Das erfolgreiche Projekt BayWiDI 1.0, in Zusammenarbeit der Universität Passau und dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, wird hierbei seit Juni 2022 unter der Leitung von Prof. Dr. Dirk Heckmann weiterentwickelt. Ziel dieses Projektes ist es Grundlagenforschung im Bereich des IT-Sicherheitsrechts zu betreiben und hieraus für bayerische Unternehmen verständliche Lösungen zur Cybersecurity zu entwickeln.

Noerr und CDPS Compliance-Studie 2022 Titelbild

Compliance-Studie 2022 von Noerr und TUM
Center for Digital Public Services

Das CDPS hat zusammen mit der Kanzlei Noerr die zweite gemeinsame Compliance Studie unter dem Titel „Digitalisierung & Compliance“ durchgeführt. Für die Studie wurden 300 Führungskräfte aus Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden interviewt.

Als Kernaussage der Studie lässt sich festhalten, dass Aufsichtsräte mehr digitalen Sachverstand benötigen. Auf die vielfältigen Compliance-Aufgaben im Kontext der digitalen Transformation ist der Aufsichtsrat häufig nur unzureichend vorbereitet. Ein weiteres zentrales Thema bei der diesjährigen Studie war der Aspekt der IT-Sicherheit in den befragten Unternehmen. 

Forschungsprojekt Inverse Transparenz

Das TUM Center für Digital Public Services und der Lehrstuhl für Recht und Sicherheit der Digitalisierung begleiteten in den Jahren 2020-2022 das mittlerweile erfolgreich abgeschlossene interdisziplinäre Forschungsprojekt Inverse Transparenz.

Ziel des Projektes war es, mit Inverser Transparenz einen neuen Umgang mit Daten im Beschäftigungskontext zu schaffen. Die durch die Digitalisierung und Nutzung von Cloud-Diensten anfallenden Datenmengen bieten immer mehr Möglichkeiten, diese zur Steigerung der Effektivität, aber auch zur Kontrolle und Begutachtung der Mitarbeitenden durch höhere Ebenen zu nutzen. 

Der digitale Freistaat - Bild von unsplash

CDPS begutachtet IT-Sicherheitsanforderungen für Kommunen

Im Rahmen der Kooperation des CDPS mit dem Bayerischen Staatsministerium für Digitales hat das CDPS die Umsetzbarkeit der IT-Sicherheitsverordnung Portalverbund (ITSiV-PV) in einem Praxisleitfaden dargestellt. 

Die Kommunen sind bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) die wichtigsten Akteure. Der Großteil der zu digitalisierenden Verwaltungsleistungen werden von Kommunen angeboten. Die hierbei zu beachtenden Sicherheitsanforderungen hat das Bundesinnenministerium mit der IT-Sicherheitsverordnung Portalverbund (ITSiV-PV) festgelegt. Welche Anforderungen Kommunen hierbei genau zu beachten haben und wie externe Dienstleister eingebunden werden können, erfahren Sie hier.

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Wiki für das Bayerische Digitalgesetz

Durch das BayDiG-Wiki schafft das CDPS einen wertvollen Beitrag zur vertieften demokratischen Diskussion der Landesgesetzgebung rund um das Bayerische Digitalgesetz. 

Die quelloffene Plattform präsentiert die Arbeitsergebnisse eines Seminars in dem sich die Studierenden der Technischen Universität München intensiv mit dem neuen Digitalgesetz auseinadersetzten.
Durch die „Open Access“-Publizierung der Beiträge auf der eigens entwickelten Wiki-Plattform erhalten Interessierte ein umfangreiches Informationsangebot, welches das im Netz verfügbare Wissen bedeutend erweitert. 
Die fundierten Beiträge der Studierenden fanden ihr Lob auch durch die Bayerische Staatsministerin für Digitales Judith Gerlach, MdL, welche dem Abschlusstermin der Veröffentlichung der Seite am 28. März 2022 beisaß.

Beteiligung des CDPS am Projekt „ResKriVer“

Das CDPS begleitet das Forschungsprojekt „ResKriVer – Kommunikations- und Informationsplattform für resiliente, krisenrelevante Versorgungsnetze“ unter Leitung des Fraunhofer Instituts für Offene Kommunikationssysteme FOKUS mit rechtswissenschaftlicher Expertise.

Ziel des Projekts ist es, eine Plattform zur Sammlung, Generierung und Kommunikation von krisenrelevanten Informationen sowie zur Prognose der Auswirkungen von Versorgungsengpässen in Versorgungsnetzen von Unternehmen und öffentlichen Bedarfsträgern und Bedarfsträgerinnen zu entwickeln und aufzubauen. Diese Plattform soll es ermöglichen, auf zukünftige Krisen- und Katastrophensituationen besser reagieren zu können.

Im Rahmen der rechtswissenschaftlichen Begleitung wird das CDPS untersuchen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen bei dem Aufbau der Plattform zu beachten sind und wo der Zugang zu Informationen und Daten privater Unternehmen an Grenzen stößt.

Compliance-Studie 2021 von Noerr und TUM
Center for Digital Public Services

Das CDPS hat mit der Rechtsanwaltskanzlei
Noerr mehr als 300 Führungskräfte aus der ersten und zweiten Ebene
verschiedener Branchen zu Compliance und Digitalisierung befragt.

Die Umfrage zeigt einerseits, dass fast jeder zweite der Befragten (47 Prozent) das eigene Unternehmen rechtlichen Compliance-Risiken ausgesetzt sieht, zum Beispiel aufgrund von Hackerangriffen oder Datendiebstahl. Andererseits lässt sich auch eine Tendenz ausmachen, nach der die Befragten die Risiken, die von neuen Technologien ausgehen, unterschätzen. So werden etwa bei Blockchain und Künstlicher Intelligenz hohe und sehr hohe Risiken nur von 9 Prozent bzw. 8 Prozent der Befragten gesehen.

Weitere Informationen

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Evaluation des E-Government-Gesetzes Berlin

CDPS evaluiert in Zusammenarbeit mit Kienbaum das E-Government-Gesetz des Landes Berlin.

Mit dem im Jahr 2016 vom Berliner Abgeordnetenhaus
verabschiedeten E-Government-Gesetz (EGovG Bln) wurde der Digitalisierung der öffentlichen Berliner Verwaltung ein rechtlicher Rahmen gegeben. Die Evaluation soll nun zeigen inwieweit die gesetzlichen Bestrebungen zur Förderung der Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung bereits erfolgreich waren und in welchen Bereichen weiterer Handlungsbedarf besteht.

Die rechtswissenschaftliche Expertise des CDPS wird bei der Untersuchung durch Kienbaum Consultants International unterstützt. Kienbaum übernimmt hierbei die empirische Untersuchung. Die dadurch gewonnenen Erkenntnisse werden mit den Ergebnissen der rechtswissenschaftlichen Untersuchung gespiegelt, umso eine ganzheitliche Bewertung des Gesetzes zu ermöglichen und Optionen für die Weiterentwicklung aufzuzeigen.

Bayerisches Kompetenzzentrum für Fernprüfungen

An dem neu enstehendem Kompetenzzentrum soll Wissen zum Thema Fernprüfungen aus didaktischen und rechtlichen Perspektiven gebündelt und an die Universitäten in ganz Bayern verbreitet werden.

Ziel ist es, das Prüfungsformat weiter bekannt zu machen, sodass das Potential von Fernprüfungen ausgeschöpft werden kann. Dafür bedarf es neben der geschaffenen Rechtsgrundlage auch die Vermittlung von Wissen über den neuartigen Prüfungsmodus. Das Kompetenzzentrum unterstützt hier zukünftig mit Informationen, Weiterbildung und Förderungen.

Die am CDPS vorhandene Kompetenz im Umgang mit der BayFEV fließt nun in das neu geschaffene Kompetenzzentrum ein. Das CDPS wird dort die Bereiche IT-Sicherheitsrecht und Prüfungsrecht verantworten.

Rechtssichere elektronische Fernprüfungen für Bayerns Hochschulen

Verordnung zur Erprobung elektronischer Fernprüfungen an den Hochschulen in Bayern (BayFEV)

Das TUM Center for Digital Public Services hat das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst federführend bei der Schaffung einer Rechtsgrundlage beraten. Die Verordnung zur Erprobung elektronischer Fernprüfungen an den Hochschulen in Bayern (BayFEV) regelt nun rückwirkend zum Semesterstart am 20. April 2020 den Einsatz elektronischer Fernprüfungen. Hierbei galt es Datenschutzrecht, Prüfungsrecht und Gesundheitsschutz bestmöglich in Einklang zu bringen, die Rechte und Interessen von Prüflingen und Hochschulen sowie der Prüferinnen und Prüfer zu berücksichtigen.

Gestaltung der Digitalen Verwaltung in Bayern

Machbarkeitsstudie zur Realisierung von E-Government unter rechtlichen und rechtspolitischen Aspekten

Wie E-Government in Bayern tatsächlich umgesetzt werden kann, untersucht das CDPS in einer Machbarkeitsstudie. Dabei soll zunächst eine Bestandsaufnahme digitaler Verwaltungsangebote erfolgen sowie der rechtliche und rechtspolitische Rahmen ermittelt werden. Darauf aufbauend kann dann der konkret bestehende Bedarf im Bereich der digitalen Verwaltung ermittelt und Qualitäts- und Erfolgsmerkmale für digitale Verwaltung aufgezeigt werden. So kann es gelingen agiler zu handeln und erreichbare Ziele zu formulieren, die Akzeptanz stiften. Sodass dadurch letztlich der Weg zur Verbesserung und Verbreiterung des Angebots digitaler Verwaltungsleistungen in Bayern geebnet wird.