Das TUM Center for Digital Public Services hat seine Untersuchung der formellen Gesetze und Rechtsverordnungen des Freistaats Bayern hinsichtlich ihrer Digitaltauglichkeit im Januar 2023 abgeschlossen.
Im Rahmen des „Normenscreenings“ wurden wesentliche Hemmnisse, aber auch Verbesserungspotentiale im landesrechtlichen Normenbestand gesucht – dies waren insbesondere Formanforderungen, Bekanntmachungsvorschriften, Auslegungsvorschriften und persönliche Anwesenheitspflichten. Übergreifende Zielsetzung war es, durch die Identifikation entsprechender Vorschriften dabei zu helfen, künftig Medienbrüche zu minimieren, Grundrechtsschutz im Verfahren zu steigern und die Effizienz staatlicher Tätigkeit zu erhöhen.
Das Ergebnis: Ca. 750 Normen in formellen Gesetzen und ca. 870 Normen in Rechtsverordnungen sind möglicherweise hemmend oder verbesserungsfähig. Das sich anschließende Rechtsgutachten hat ergeben, dass zwar nicht alle, aber doch viele dieser von uns identifizierten Vorschriften im Sinne von „digital first“ tatsächlich verbesserungsfähig sind. Auf dieser Grundlage konnten 19 konkrete Handlungsempfehlungen für den Rechtssetzer formuliert werden.