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TUM CDPS-Direktor Prof. Dr. Dirk Heckmann erneut als Verfassungsrichter gewählt

Der Bayerische Landtag wählte in seiner Sitzung am 25. Januar 2024 die nichtberufsrichterlichen Mitglieder und Mitgliederinnen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs für die aktuelle Legislaturperiode. Unter ihnen ist auch der Staatsrechtler Prof. Dr. Dirk Heckmann, seit 2019 Universitätsprofessor an der Technischen Universität München und Direktor des TUM CDPS. Prof. Heckmann zeigte sich sehr erfreut: „Es ist mir eine besondere Ehre, meine Expertise in verfassungsrechtlichen Streitigkeiten weiterhin einbringen zu dürfen.“ Er wurde erstmals 2003 als nebenamtlicher Verfassungsrichter gewählt und seitdem viermal wiedergewählt. Prof. Heckmann engagiert sich seit vielen Jahren für Grundrechtsschutz, speziell im Internet, sowie für die Stärkung des demokratischen Rechtsstaats.