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Rechtssichere elektronische Fernprüfungen für Bayerns Hochschulen

Verordnung zur Erprobung elektronischer Fernprüfungen an den Hochschulen in Bayern (BayFEV)

Das TUM Center for Digital Public Services hat das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst federführend bei der Schaffung einer Rechtsgrundlage beraten. Die Verordnung zur Erprobung elektronischer Fernprüfungen an den Hochschulen in Bayern (BayFEV) regelt nun rückwirkend zum Semesterstart am 20. April 2020 den Einsatz elektronischer Fernprüfungen. Hierbei galt es Datenschutzrecht, Prüfungsrecht und Gesundheitsschutz bestmöglich in Einklang zu bringen, die Rechte und Interessen von Prüflingen und Hochschulen sowie der Prüferinnen und Prüfer zu berücksichtigen.