Rechtssichere elektronische Fernprüfungen für Bayerns Hochschulen
Das TUM Center for Digital Public Services (TUM CDPS) hat das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst federführend bei der Schaffung einer Rechtsgrundlage beraten.
Aufgrund der Corona-Pandemie befanden sich die bayerischen Hochschulen in einer Dilemmasituation: Die vorgesehenen Präsenzprüfungen konnten aufgrund der geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen nicht wie geplant stattfinden und zahlreichen Studierenden war die Einreise nach Deutschland aufgrund der geltenden Einreise- und Quarantänebestimmungen nicht möglich, für alternative elektronische Fernprüfungen fehlte indes die datenschutzrechtlich notwendige Rechtsgrundlage. Und auch ein Verschieben der Prüfungen auf eines der kommenden Semester kam aufgrund des bestehenden Prüfungsanspruchs der Prüflinge nicht in Betracht.
Damit das Sommersemester 2020…