Am 18. September 2026 hielt CDPS-Direktor Professor Dr. Dirk Heckmann im Rahmen einer Veranstaltung der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) einen Vortrag zum Thema „Menschliche Unvollkommenheit als Rechtsprinzip? – Automatisierte Entscheidungen zwischen Art. 22 DSGVO, Art. 6 und 14 KI-VO und rechtsstaatlichem Effizienzgebot“.

Im Mittelpunkt des Vortrags stand die Frage, inwieweit menschliche Beteiligung bei automatisierten Entscheidungen rechtlich erforderlich ist. Dabei stellte Prof. Heckmann die menschliche Fehlbarkeit den Potenzialen automatisierter Entscheidungsprozesse gegenüber. Er ging insbesondere der Frage nach, weshalb das Recht an menschlicher Beteiligung festhält, obwohl maschinelle Entscheidungen in bestimmten Bereichen zuverlässiger und effizienter sein können. Hierbei betonte er, dass das Recht menschliche Fehlbarkeit nicht gewährleistet, sondern vielmehr den Umgang mit ihr organisiert.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf den rechtlichen Rahmenbedingungen automatisierter Entscheidungen. Anhand der DSGVO, der KI-VO sowie des VwVfG erläuterte Prof. Heckmann die unterschiedlichen Anforderungen an menschliche Mitwirkung und Kontrolle. Dabei verdeutlichte er, dass sich die Rolle des Menschen je nach Entscheidungsverfahren verändert. Abschließend betonte er das Potenzial einer Ko-Kreation von Mensch und KI, bei der maschinelle Effizienz und menschliche Verantwortung einander ergänzen. Entscheidend sei nicht allein die Geschwindigkeit oder Treffsicherheit einer Entscheidung, sondern auch ihre Rechtmäßigkeit und Verantwortbarkeit. Der Mensch sei schließlich mehr als eine bloße Trefferquote.