Digitalisierung der Verwaltung in Bayern: Wie wirksam ist das BayDiG?
Mit dem Start der Evaluation des Bayerischen Digitalgesetzes (BayDiG) am 1. September 2025 nimmt die Bayerische Staatsregierung ihre Verantwortung für die Weiterentwicklung der digitalen Verwaltung in Bayern aktiv wahr. Ziel ist es, den bestehenden Rechtsrahmen einer umfassenden Überprüfung zu unterziehen und ihn an neue technologische, gesellschaftliche und rechtliche Entwicklungen anzupassen.
Das BayDiG bildet den zentralen rechtlichen Rahmen für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Bayern. Es vereint Regelungen zur Organisation und zu den Verfahren einer durchgängig digitalen Verwaltung mit Bestimmungen zu gesellschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Aspekten der Digitalisierung. Für eine gemeinwohlorientierte Gestaltung der Digitalisierung definiert das Gesetz neue digitale Freiheits-…