Künstliche Intelligenz (KI) hält Einzug in Medizin, Krankenkassen und Verwaltung. Sie erkennt Muster in großen Datenmengen, unterstützt Ärztinnen und Ärzte bei Diagnosen, kann Therapien präziser machen und Versicherte frühzeitig auf Gesundheitsrisiken hinweisen. Gleichzeitig berührt ihr Einsatz einen besonders sensiblen Bereich: unsere Gesundheitsdaten.
Wie groß das Potenzial ist, zeigt der „Kompass KI im Gesundheitswesen 2025“ des wissenschaftlichen Beirats der AOK Nordost: KI kann schon heute helfen – etwa in der Diagnostik, bei personalisierten Therapien, in der Prävention, in der Forschung und in Verwaltungsprozessen. Zentral muss aber sein, dass KI medizinische Fachkräfte nicht ersetzen, sondern unterstützen soll. Damit das gelingt, braucht es sichere und interoperable Dateninfrastrukturen, geprüfte Systeme, klare Verantwortlichkeiten und eine konsequente menschliche Kontrolle.
Dass diese Fragen längst im Alltag angekommen sind, zeigen aktuelle Beispiele: Krankenkassen dürfen Abrechnungsdaten auswerten, um Versicherte auf bestimmte Gesundheitsrisiken aufmerksam zu machen – etwa auf Impflücken, mögliche Arzneimittelrisiken oder Hinweise auf Erkrankungen. Das kann Prävention stärken und Versorgung verbessern. Zugleich stellt sich die Frage, wie transparent solche Verfahren sind, wie Versicherte widersprechen können und wie sensible Hinweise sicher übermittelt werden.
Auch in der öffentlichen Verwaltung wächst die Bedeutung automatisierter Unterstützung. Bei medizinischen Anträgen, etwa im Bereich der Rentenversicherung, können digitale Systeme Informationen strukturieren, zusammenfassen und Prozesse beschleunigen. Wichtig dabei ist jedoch, dass die Entscheidung nachvollziehbar bleibt und letztendlich von Menschen verantwortet wird – besonders bei solch grundrechtssensiblen Entscheidungen.
Ob KI im Gesundheitswesen Vertrauen schafft oder Misstrauen verstärkt, entscheidet sich dabei nicht nur an der eingesetzten Technologie. Entscheidend ist darüber hinaus, wie transparent der Einsatz für die Patienten ist, ob Ärztinnen und Ärzte die Ergebnisse einordnen und überprüfen können und ob die entsprechenden Verantwortlichkeiten klar geregelt sind.
All diese Fragen werden in den folgenden Beiträgen unter Mitwirkung von Professor Dr. Dirk Heckmann und dem TUM CDPS beantwortet:
KI-Kompass für das Gesundheitswesen – ein Interview mit Prof. Dirk Heckmann
Wer prüft medizinische Anträge bei der Rentenversicherung – Mensch oder KI?