Zum Inhalt springen

Podiumsdiskussion auf dem Kolloquium „Digitalisierung des Rechts“ an der Universität Konstanz

Vom 11. bis 12. Mai 2023 fand an der Universität Konstanz das Arbeitskolloquium „Digitalisierung des Rechts“ statt, das von Prof. Dr. Liane Wörner, Prof. Dr. Rüdiger Wilhelmi, Prof. Dr. Jochen Glöckner und Prof. Dr. Marten Breuer veranstaltet wurde.

Im Bild v.l.n.r.: Prof. Dr. Marc Strittmatter, Dr. Dagmar Thimm, Dr. Alexander Schwarz, Dr. Maximilian Schenk, Prof. Dr. Dirk Heckmann, Dr. Claudia Kornmeier; Bildquelle: Screenshot vom YouTube-Livestream über den Kanal v. CHDS – Centre for Human | Data

Im Rahmen dieses Kolloquiums wurde am ersten Tag, 11. Mai 2023, eine Paneldiskussion organisiert, welche von Frau Dr. Claudia Kornmeier moderiert wurde und an der CDPS-Direktor Prof. Dr. Dirk Heckmann, Dr. Maximilian Schenk (Verlag C. H. Beck), Dr. Alexander Schwarz (Gleiss Lutz), Prof. Dr. Marc Strittmatter (HTWG Konstanz), Dr. Dagmar Thimm (TUI) und Prof. Dr. Ingeborg Zerbes (Universität Wien) teilnahmen. Thema der Diskussionsrunde war die Digitalisierung der Anwendung des Rechts, wobei disziplinübergreifend erörtert wurde, was Datafizierung und Digitalisierung für das Recht bedeuten und ob mittels Algorithmen oder Daten Recht geschöpft werden kann.

Während der Paneldiskussion stellte Prof. Heckmann unter dem Schlagwort „motivierendes Recht“ seine Forderungen für eine erfolgreiche Digitalisierung des Rechts auf. Zunächst müssten Ängste abgebaut werden, wenn es um die Digitalisierung in der juristischen Praxis geht. Kompetenzen betreffend „Legal Tech“ müssten zudem weitaus früher in der juristischen Ausbildung angesiedelt werden, etwa innerhalb der ersten Semester im Jurastudium. Außerdem sollten IT-Entwickler und -Entwicklerinnen mehr eingebunden und mehr (geförderte) Projekte zur Stärkung der IT-Entwicklung in Deutschland vorangetrieben werden. Hierzu bräuchte es ausreichende (IT-)Ressourcen. IT und Digitalisierung müsse sich als Chefsache etablieren und endlich ernst genommen werden.

Ebenso bot Prof. Heckmann Beispiele für den möglichen Einsatz von Legal Tech im Rahmen von Prüfungen an den Universitäten. ChatGPT könne mittels didaktischer Lernformate durchaus im Rahmen einer Prüfung eingesetzt werden: In einer von ihm gestellten Klausur aus dem Wintersemester 2023/23 etwa sollten Studierende der Politikwissenschaften an der TU München erklären können, ob in der Prüfungsangabe wiedergegebene Textbausteine von ChatGPT (rechtlich) zutreffend sind oder nicht. Darüber hinaus steht der Einsatz von ChatGPT auch in seinem Seminar im Sommersemester 2023 „Der Richter und sein Hacker – ChatGPT: rechtliche, technische und didaktische Aspekte von Large Language Models“ im Fokus. Prüfungsrechtlich gibt es (zumindest einige) Bereiche, in denen ChatGPT integrierter Bestandteil der Prüfung sein kann.

Die Herausforderungen, die sich durch Large Language Models (LLM) wie ChatGPT stellten, betonte Prof. Heckmann jedoch genauso stark: Derzeit werden Texte und Aussagen von ChatGPT durch die Nutzer und Nutzerinnen noch (zu) unreflektiert und ungeprüft übernommen. Der Wahrheitsgehalt werde kaum überprüft. Dadurch werde das Problem der Desinformation und damit auch letztlich die Demokratiegefährdung bestärkt. In Zukunft seien deshalb „Qualitätsmanager“ und „-managerinnen“ gefragt. Des Weiteren unterschlagen KI-Systeme wie ChatGPT i.d.R. Mindermeinungen, obwohl es (insb. im rechtswissenschaftlichen Bereich) durchaus legitime und berechtigte abweichende Meinungen – etwa zu juristischen Fragestellungen – gibt. Ein ausgewogener Diskurs wird dadurch verhindert. Als Lösungsansatz zu dieser Problematik schlug Dr. Schenk vor, die Hersteller und Herstellerinnen solcher KI-Modell dazu zu verpflichten, gleichfalls abweichende (Minder-)Meinungen anzeigen lassen zu müssen. Daneben sollen LLMs auch angeben müssen, woraus sich die vom System wiedergegebene (herrschende) Meinung bzw. Aussage ergibt. Hierbei stellt sich natürlich – auch ohne ChatGPT – bereits die Frage, was überhaupt unter „herrschende Meinung“ fällt; eine Frage, die sich im wissenschaftlichen Diskurs regelmäßig nicht ohne Weiteres beantworten lässt.

Weitere Informationen zur Veranstaltung: https://www.jura.uni-konstanz.de/digitalisierung/digitalisierung-des-rechts/.