Die aktuelle Ausgabe des Wirtschaftsführers für junge Juristen (2021/2022) widmet sich schwerpunktmäßig dem Thema „Digitales Lernen – Erfolgreich im Studium und Referendariat“. Center for Digital Public Services (CDPS)-Direktor Prof. Dr. Dirk Heckmann und CDPS-Geschäftsführerin Sarah Rachut sind hierbei mit einem Aufsatz zum Thema elektronische Fernprüfungen vertreten.
In ihrem Beitrag weisen sie auf die Dilemmasituation der Hochschulen während der Pandemie hin und stellen Fairnesskriterien für das Abhalten elektronischer Fernprüfungen auf: Transparenz und Information dienen als Basis für Vertrauen, ein Wahlrecht ermöglicht den Studierenden sich für die für sie bestmögliche Prüfungsvariante zu entscheiden und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt es durch die Hochschulen immer und überall zu beachten. Schließlich plädieren die Autoren für ein weitgehendes Vertrauensprinzip als Anstoß für einen Paradigmenwechsel im Hochschulwesen.
Wie diese Kriterien letztlich in die Praxis übertragen werden können, wird sodann am Beispiel der Bayerischen Rechtsgrundlage für elektronische Fernprüfungen dargelegt.