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Gutachterliche Stellungnahme zum Entwurf des Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz

Die Bundesregierung hat Mitte Februar 2026 einen Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Digitalisierung der Migrationsverwaltung (Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz – MDWG) veröffentlicht.

Der Gesetzentwurf adressiert dabei das wichtige und hochaktuelle Ziel, den Ausbau der Digitalisierung der Migrationsverwaltung weiter zu fördern, um die Aufgabenwahrnehmung der Migrationsverwaltung künftig effizienter und aufwandsärmer zu gestalten. Hierdurch sollen die zentralen Herausforderungen – verteilte Zuständigkeiten, hohe Verfahrenszahlen, dezentrale Datenbestände, hohe Anforderungen an rechtsstaatliche Einzelfallentscheidungen – besser bewältigt werden können. Der Gesetzentwurf sieht hierzu Maßnahmen zur weiteren Zentralisierung der Datenbestände, besseren Vernetzung der unterschiedlichen Behörden sowie Automatisierung des Datenaustauschs vor. 

CDPS-Direktor Prof. Dr. Dirk Heckmann und stellv. CDPS-Geschäftsführerin Katharina Göttler haben hierzu eine Anfang Mai 2026 veröffentlichte gutachterliche Stellungnahme für den Innenausschuss des deutschen Bundestages verfasst. Am 4. Mai 2026 erfolgte auch eine Anhörung im Bundestag, an der Professor Heckmann teilnahm.

Wegen des erheblichen Umfangs des Gesetzentwurfs sowie der kurzfristigen Anfrage fokussiert sich die Stellungnahme auf die in dieser Hinsicht wichtigsten geplanten Gesetzesänderungen. Dabei sieht die Stellungnahme die Ziele und geplanten Änderungen des Gesetzentwurfs als grundsätzlich gut und wichtig an. Professor Heckmann und Frau Göttler führen in ihrer Stellungnahme jedoch Nachbesserungsbedarfe bei der tatsächlichen Ausgestaltung an.

Vernetzung und registergestützte Kommunikation: Medienbrüche, die derzeit noch durch verteilte Zuständigkeiten unter anderem zwischen den nationalen Ausländerbehörden sowie Auslandsvertretungen und der Migrationsverwaltung und sonstigen Behörden der Leistungsverwaltung und Justizbehörden und jeweils dezentral verwalteten Datenbeständen entstehen, sollen abgebaut werden. Hierzu sieht der Gesetzentwurf eine Ausweitung der Speichersachverhalte in der Visadatei sowie des allgemeinen Datenbestands des Ausländerzentralregisters vor, um die Informationsflüsse zwischen den Behörden zu beschleunigen. Nachschärfung und Ergänzungen mahnt die Stellungnahme insbesondere hinsichtlich der „Systemgrenzen“ registergestützter Kommunikation an, insbesondere durch gesetzliche Festlegung von (technischen) Schutzvorkehrungen zur Nutzung und Übermittlung von Daten aus dem zentralen Register wie etwa Protokollierungs- und Kontrollmechanismen. Zudem sollte der Gesetzentwurf die Sensibilität der geplanten Speicherung von „Leistungsdaten“ stärker berücksichtigen. Die geplante Speicherung von MiStrA-Mitteilungen darf nicht zu einem „Verdachtsregister“ führen und sollte daher als Übergangslösung angesehen werden. 

Automatisierter Datenaustausch: Der Gesetzentwurf sieht eine Generalklausel zum automatisierten Datenaustausch vor. Dies kann zur verbesserten Datenqualität und Aktualität beitragen sowie Fehlentscheidungen aufgrund unrichtiger oder veralteter Tatsachengrundlagen vermeiden. In der Stellungnahme wird jedoch deutlicher Nachbesserungsbedarf hinsichtlich der gesetzlichen Regelung der Modalitäten des automatisierten Datenaustausches angeführt. Zudem sollten auch die Betroffenenrecht und das Korrekturverfahren „mitautomatisiert“ werden. 

Der Entwurf zum Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz (MDWG) kann hier abgerufen.

Die gesamte Stellungnahme kann hier abgerufen werden.

Die Anhörung im Bundestag kann hier angesehen werden.