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Vortrag „Agentic AI im öffentlichen Sektor – Rechtliche Rahmenbedingungen“

Am 13. Oktober 2025 hielt Prof. Dr. Dirk Heckmann im Rahmen der „Lunch & Learn“-Reihe der Initiative D21 einen Vortrag zum Thema „Agentic AI im öffentlichen Sektor – Rechtliche Rahmenbedingungen“.

Der Beitrag griff ein hochaktuelles Thema auf und zeigte, welche Rolle KI-Agenten künftig in der öffentlichen Verwaltung spielen können.

Im Mittelpunkt stand die Einordnung sogenannter Agentic AI – also Systeme, die nicht nur Inhalte generieren, sondern eigenständig Aufgaben planen und ausführen. Prof. Heckmann erläuterte, dass diese Systeme das Potenzial haben, Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten, etwa durch die Automatisierung standardisierter Abläufe, die Auswertung großer Datenmengen oder eine verbesserte Zugänglichkeit von Verwaltungsleistungen.

Gleichzeitig wurde deutlich, dass der Einsatz solcher Technologien mit rechtlichen Herausforderungen verbunden ist. Der Vortrag beleuchtete zentrale Rahmenbedingungen, insbesondere die europäische KI-Verordnung, datenschutzrechtliche Vorgaben sowie verfassungs- und verwaltungsrechtliche Anforderungen.

Ein wichtiger Aspekt war dabei die Sicherstellung von Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Auch bei zunehmender Automatisierung muss gewährleistet bleiben, dass Entscheidungen überprüfbar sind und die Verantwortung letztlich beim Menschen liegt.

In der anschließenden Diskussion wurden praktische Fragen zur Umsetzung sowie offene rechtliche Punkte vertieft. Der Vortrag machte deutlich, dass Agentic AI ein relevantes Zukunftsthema für die Verwaltung ist und eine sorgfältige rechtliche Einbettung erfordert.