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Panel „KI kann Justiz“

Am 10. März 2026 nahm Professor Dr. Dirk Heckmann an der Veranstaltung „KI kann Justiz“, welche von Microsoft in München veranstaltet wurde, als Panelist im Rahmen einer Diskussionsrunde teil.

V.l.n.r. Dr. Anke Morsch, Prof. Dr. Dirk Heckmann, Rebekka Weiß, LL.M. und Kirsten Benedikt; Bildquelle: Dr. Peter Katko (auf LinkedIn)

Dabei wurde den rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Justiz nachgegangen. An der Paneldiskussion nahmen noch die Präsidentin des Finanzgerichts des Saarlandes sowie Vorstandsvorsitzende des Deutschen EDV-Gerichtstags Dr. Anke Morsch sowie die Richterin und Datenschutzbeauftragte am Verwaltungsgericht Regensburg Kirsten Benedikt teil. Moderiert wurde das Panel von Rebekka Weiß, LL.M. (Head of Regulatory Policy, Senior Manager Government Affairs bei Microsoft). Es ging darum, welche Rolle KI zukünftig bei der Justiz spielen kann – insbesondere auch als Mittel für einen effektive(re)n Rechtsschutz. Dabei wurde die europäische KI-VO, der Datenschutz, das Prozessrecht und die verfassungsrechtliche Perspektive betrachtet. Professor Heckmann betonte dabei, dass man bereits im Studium Studierenden beibringen soll, KI richtig und bewusst einzusetzen. Sie müssen lernen, diese Technologien sinnvoll zu nutzen, anstatt ihnen auszuweichen. Gleichzeitig wies er auf die bestehenden Grenzen hin: So wären beispielsweise KI-gestützte Videoanalysen von Strafverfahren, die Ansätze von Social Scoring beinhalten könnten, nach geltendem Recht richtigerweise ausgeschlossen.