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Gutachterliche Stellungnahme von Prof. Dr. Heckmann zum Bayerischen Digitalgesetz im Bayerischen Landtag

„Der Entwurf für ein Bayerisches Digitalgesetz (BayDiG) ist ein außerordentlich gelungenes Beispiel für einen regulatorischen Rahmen der Staats- und Verwaltungsmodernisierung.
Seine Regelungen sind auf der Höhe der Zeit, adressieren die richtigen Gestaltungsfaktoren, verbinden Recht, Technik, Verwaltung und Gesellschaft und zeigen Augenmaß, um nicht zu viel, aber auch nicht zu wenig zu regulieren“.

Prof. Dr. Heckmann im Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags

So begann das Eingangsstatement, das CDPS-Direktor Prof. Heckmann bei der Anhörung des Wirtschaftsausschusses im Bayerischen Landtag am 17. März 2022 abgegeben hat. Der Ausschuss befasste sich mit dem Entwurf des Bayerischen Digitalgesetzes, den die Staatsregierung unter der Federführung des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales vorgelegt hat.
Bei der Anhörung der Expertinnen und Experten gab es große Einigkeit, dass man ein solches Gesetz braucht. Kritik wurde im Detail geäußert, ob manche Instrumente konkret genug ausgestaltet sind.

Die gutachterliche Stellungnahme des CDPS erstellten neben Direktor Heckmann dessen Geschäftsführerin Sarah Rachut und der Referent für E-Government Alexander Besner. Sie steht nachfolgend zum Download bereit.