Am 23. Februar 2026 fand im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zu dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BT-Drs. 21/3505) statt (Deutscher Bundestag – Anhörung „Straßenverkehrsgesetz“). Prof. Dr. Dirk Heckmann, als geladener Sachverständiger, hatte bereits im Vorfeld zusammen mit Ass. iur. Joanna Klauser (Bayerisches Forschungsinstitut für Digitale Transformation – bidt) und Ass. iur. Pascal Bronner (Technische Universität München) eine ausführliche schriftliche Stellungnahme abgegeben (Ausschussdrucksache 21(15)56-F). Die Anhörung selbst musste Prof. Dr. Dirk Heckmann leider kurzfristig aus persönlichen Gründen absagen. Die gutachterliche Stellungnahme konzentriert sich auf zwei der im Gesetzesentwurf der Bunderegierung geplante Änderungen: die Einführung des digitalen Führerscheins (§ 2d StVG-E) und die Ermöglichung einer digitalen Parkraumüberwachung (§ 63g StVG-E). Die Rechtsgrundlage zur Einführung des digitalen Führerscheins sei als wichtiger Schritt hin zu digitalen Verfahren im Verkehrswesen zu werten. Auch die Rechtsgrundlage zur digitalen Parkraumüberwachung sei angesichts von Fachkräftemangel und knappen Verwaltungsressourcen ein positiver Schritt. Die Gutachter würdigen einige Aspekte der Regelungen als besonders begrüßenswert und zeigen mögliche Änderungen im Detail zur Verbesserung des Gesetzesentwurfs auf.