Zum Inhalt springen

Digitalisierung der Verwaltung in Bayern: Wie wirksam ist das BayDiG?

Mit dem Start der Evaluation des Bayerischen Digitalgesetzes (BayDiG) am 1. September 2025 nimmt die Bayerische Staatsregierung ihre Verantwortung für die Weiterentwicklung der digitalen Verwaltung in Bayern aktiv wahr. Ziel ist es, den bestehenden Rechtsrahmen einer umfassenden Überprüfung zu unterziehen und ihn an neue technologische, gesellschaftliche und rechtliche Entwicklungen anzupassen.

Das BayDiG bildet den zentralen rechtlichen Rahmen für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Bayern. Es vereint Regelungen zur Organisation und zu den Verfahren einer durchgängig digitalen Verwaltung mit Bestimmungen zu gesellschaftlichen, technischen und wirtschaftlichen Aspekten der Digitalisierung. Für eine gemeinwohlorientierte Gestaltung der Digitalisierung definiert das Gesetz neue digitale Freiheits- und Teilhaberechte, die Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen erleichtern und gleichzeitig ihre informationelle Selbstbestimmung stärken sollen. Damit nimmt das BayDiG eine Vorreiterrolle unter den E-Government- und Digitalgesetzen in Deutschland ein.

Im Rahmen der nun gestarteten indikatorbasierten Evaluation soll untersucht werden, inwieweit das Gesetz seinen eigenen politischen Ansprüchen gerecht wird. Ziel ist es, zu prüfen, ob die bestehenden Regelungen wirksam und konsistent sind oder ob Anpassungen erforderlich werden.

Für die Umsetzung des parlamentarischen Auftrags wurde das TUM Center for Digital Public Services (TUM CDPS) unter der Leitung von Prof. Dr. Dirk Heckmann beauftragt. Das Team wird eine rechtswissenschaftliche Analyse des BayDiG durchführen. Neben dem TUM CDPS sind auch weitere renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beteiligt: Prof. Dr. Jörg Niewöhner (TUM School of Social Sciences and Technology) sowie Prof. Dr. Anne Paschke und Prof. Dr. Sarah Rachut vom DigITLHub der TU Braunschweig ergänzen das Projektteam. Sie werden insbesondere die empirische Datengrundlage sichern und spezifische Fragestellungen aus sozialwissenschaftlicher und verwaltungspraktischer Perspektive bearbeiten.

Die Ergebnisse der Evaluation werden bis Ende September 2026 in einem umfassenden Gutachten vorgelegt. Dieses soll dem Gesetzgeber konkrete rechtspolitische Handlungsempfehlungen liefern, um den Prozess der Verwaltungsdigitalisierung in Bayern gezielt weiterzuentwickeln.

Die öffentliche Verwaltung steht angesichts des technologischen Wandels vor der Aufgabe, ihre Prozesse effizienter, rechtssicherer und nutzerfreundlicher zu gestalten. Die Evaluation des BayDiG liefert hierfür eine wichtige Grundlage. Durch die Verbindung empirischer Forschung mit rechtswissenschaftlicher Analyse soll das Projekt praxisnahe Impulse setzen, um die Digitalisierung der Verwaltung in Bayern weiter zu optimieren und die digitale Transformation gemeinwohlorientiert zu gestalten.