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TUM COVID-19 Lectures: Das Grundrecht auf Leben und Gesundheit. Rechtliche und ethische Gründe für Freiheitsbeschränkungen in der Pandemie

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Im Rahmen der TUM COVID-19 Lectures sprach Center for Digital Public Services (CDPS)-Direktor Prof. Dr. Dirk Heckmann über die verfassungsrechtlichen Rechtfertigungsmöglichkeiten von Freiheitsbeschränkungen während der Pandemie. In seinem Vortrag erläuterte Prof. Heckmann die Rechtslage und ging der Frage nach, welche Maßnahmen der Staat zum Schutz von Leben und Gesundheit treffen muss. Eine besondere Herausforderung besteht hierbei die kollidierenden Grundrechte der unterschiedlichen Akteure und Akteurinnen in einen verhältnismäßigen Ausgleich zu bringen. In diesem Zusammenhang betonte Prof. Heckmann die Chancen von Digitalisierung zur Abmilderung der grundrechtlichen Eingriffe („Grundrechtsschutz durch Digitalisierung“) und entwickelte in Anlehnung der Theorie der „Überwachungsgesamtrechnung“ eine Belastungsgesamtrechnung. Weiter zeigt der Vortrag die sich hieraus ergebenen Möglichkeiten zur Entlastung der Gesellschaft auf und führt aus, warum Akzeptanz einer der Schlüssel zum Erfolg ist.

Die COVID-19 Lectures der Technischen Universität München sind eine offene Vorlesungsreihe, die sich mit den Fragen der Sars-CoV-2-Pandemie beschäftigt. Im Mittelpunkt stehen hierbei nicht nur medizinische Fragestellungen, sondern gleichwohl die ökonomischen, rechtlichen und ethischen Perspektiven. Die Vorträge werden jeweils mittwochs ab 18:15 Uhr live gestreamt und stehen im Anschluss zum Abruf auf YouTube zur Verfügung.

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