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Gutachterliche Stellungnahme für den Innenausschuss des Deutschen Bundestages – Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei Familienleistungen

Am 26. Oktober 2020 fand im Innenausschuss des Deutschen Bundestages die öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen statt, bei der Prof. Dr. Dirk Heckmann als Sachverständiger benannt wurde.

Im Zentrum des Gesetzentwurfs (BT-Drs. 19/21987) sowie des dazu vorgelegten Änderungsantrages (Ausschussdrs. 19(4)587) stehen Anpassungen des OZG, des EGovG sowie von SGB IV und SGB X, die letztlich u.a. die bürokratischen Hürden bei der Beantragung von Elterngeld verringern sollen.

Künftig ist es nach dem Gesetzesvorhaben möglich den zu erbringenden Entgeltnachweise bei der Beantragung von Elterngeld elektronisch durchzuführen, wobei der jeweilige Antragssteller und Antragsstellerinnen die Daten durch die Behörde abfragen lassen kann. Ein selbstständiges und umständliches Zusammenstellen der Daten durch den Antragssteller bzw. die Antragsstellerin wäre dann nicht mehr notwendig. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Nutzung des digitalen Angebotes freiwillig ist, die Eltern daher auch den herkömmlichen Weg nutzen könnten.

Zudem soll durch den Gesetzentwurf eine Anpassung des OZG stattfinden. Zentrale Punkte sind hierbei der Ausbau des OZG-Nutzerkontos. Hierbei soll künftig zwischen den dezentralen Bürgerkonten für natürliche Personen und dem zentralen Organisationskonto unterschieden werden. Letzteres ermöglicht es, dass Unternehmen, Verbände oder auch natürliche Personen, die gewerblich tätig sind, ein bundeseinheitliches OZG-Konto haben über welches sie sämtliche OZG-Leistungen nutzen können. Zur Authentifizierung soll hierbei zudem zeitlich befristet die ELSTER-Zertifizierung eingesetzt werden.

Eine weitere wichtige Regelung findet sich im Verfahrensrecht: Mit § 37 Abs. 2a SGB X und § 9 OZG sollen Regelungen für die Bekanntgabe von elektronischen Verwaltungsakten geschaffen und zudem eine Bekanntgabefiktion eingeführt werden.

Einzelheiten hierzu finden sich in der gutachterlichen Stellungnahme von Prof. Dr. Dirk Heckmann und Sarah Rachut.


Kurzmeldung (hib) aus dem Bundestag: Experten begrüßen Digitalisierung von Familienleistungen

Video zur Ausschusssitzung

Video zur Beratung des Gesetzesentwurfs im Bundestag