Zum Inhalt springen

Vorlesung „Rechtsgrundlagen digitaler Medizin“ im 2. klinischen Studienjahr Medizin an der TU München | 23.10.2025

Am 23.10.2025 hielt Prof. Dr. Dirk Heckmann, Direktor des TUM Center for Digital Public Services (CDPS), eine Vorlesung über die „Rechtsgrundlagen digitaler Medizin: von der Röntgenverordnung zur KI-Verordnung“im Rahmen der Vorlesungsreihe „Digitale Medizin“ am TUM Klinikum.

Die in diesem Semester von Prof. Dr. med Dirk Wilhelm, Dr. Jaqueline Lammert und Matthias Lutz neu eingeführte Vorlesungsreihe „Digitale Medizin“ richtet sich an Studierende der Medizin im 2. klinischen Studienjahr am TUM Klinikum und vermittelt einen breiten Überblick über die Praxis, Theorie und Zukunft der Digitalen Medizin in Versorgung, Forschung und Industrie.

Prof. Heckmann gab den Studierenden in diesem Rahmen eine Einführung in das Recht der digitaler Medizin, von den verfassungsrechtlichen Grundlagen über datenschutzrechtliche Vorgaben bis hin zu aktueller Regulierung wie der KI-VO oder dem European Health Data Space. Besonders im Vordergrund standen dabei die notwendigen Abwägungen (etwa zwischen Daten- und Gesundheitsschutz) und die Parallelen zwischen Recht und Medizin.

Informationen zur Vorlesungsreihe finden Sie unter:

https://www.meditum.med.tum.de/de/content/neue-vorlesungsreihe-%E2%80%9Edigitale-medizin%E2%80%9C-teil-der-ivl-22-ab-ws-2526